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Fondsplattform - ebase: Häufig gestellte Fragen


Häufige Fragen zu den Depotarten 


Welche Depotarten bietet die ebase an?

Die ebase bietet zum einen das KAG Depot an, das Investmentgesellschaften, wie z.B. die COMINVEST und die CSAM, nutzen, die selbst keine Depotverwaltung anbieten. Zum anderen bietet die ebase mit dem ebase Depot die "ebase Ein-Depot-Strategie". In diesem Depot können Fonds aller über die ebase beziehbaren KAGen kaufen, tauschen und verkaufen sowie prinzipiell alle Fonds, die in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, verwahren (Ausnahme: technische Restriktionen verhindern die Verwahrung. Sie haben dadurch mehr Transparenz über Ihre Vermögenssituation und weniger Verwaltungsaufwand, da Sie nur noch einen Depoteröffnungsantrag benötigen.

 

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Häufige Fragen zur Depoteröffnung 


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Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Depoteröffnung?

Nach Eingang aller vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Eröffnungsunterlagen.
 

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Zu welchem Zeitpunkt wird das Geld bei der ebase angelegt?

Wenn eine eindeutige Zuordnung des Zahlungseingangs (Angabe der korrekten Depotpositionsnummer bzw. der Depotnummer + WKN/ISIN) möglich ist, wird im Normalfall der Betrag nach Eingang zum gültigen Tageskurs angelegt, es sein denn, für den Fonds bestehen abweichende Cut-off-Zeiten und / oder Forward-Pricing-Regelungen. Details zu den Abrechnungsmodalitäten der ebase entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.


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Wieviele Fonds können im ebase Depot verwahrt werden?

Unter der Voraussetzung, dass für jeden Fonds eine Depotposition angelegt wird, können bis zu 99 Fonds im ebase Depot verwahrt werden. 

 

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Wie viel Konten/Depots werden eröffnet, wenn der Kunde mehrere Fonds kauft?

Ein Depot mit mehreren Depotpositionen. In einem Depot können bis zu 99 Depotpositionen angelegt werden.
 

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Welche Fonds können in dem Depot verwahrt werden?

Im ebase Depot können grundsätzlich alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Publikumsfonds verwahrt werden. Ausnahme: ausländische Investmentfonds ohne Zulassung zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland; geschlossene Immobilienfonds, Schifffonds und ähnliche; Fonds mit Redemption Fee; B-Shares; Einzelwertpapiere (Aktien, Renten, Anleihen, Schatzbriefe) können nicht im ebase Depot verwahrt werden. Im Einzelfall bitten wir Sie, sich in unserem Vermittler-Callcenter unter der Rufnummer 0180 500 57 99 zu erkundigen

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Können alle verwahrbaren Fonds auch in das ebase Depot eingekauft/nachgekauft werden?

Im ebase Depot sind Einzahlungen auf alle im ebase Fondspektrum enthaltenen Fonds möglich.


Wann bekommt der Anleger eine Depoteröffnungsbestätigung?

Sobald das Depot eröffnet wurde, erhält der Anleger umgehend eine Bestätigung.

Wie oft im Jahr erhält der Anleger einen Depotauszug?

Grundsätzlich erhält der Kunde nach jedem Umsatz (z.B. Verkauf, Tausch), zur Ertragsausschüttung sowie zum 31.12. eines Jahres einen Depotauszug. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung für Sparpläne werden die Daten der Abrechnung auf dem Kontoauszug Ihrer Bank angezeigt. Darüber hinaus erhält der Anleger einmal im Jahr einen Jahresdepotauszug von der ebase.

Erhält der Anleger automatisch ein Freistellungsauftragsformular?

Ja, zusammen mit der Depoteröffnungsbestätigung erhält der Anleger eine Begrüßungsmappe, die neben dem FSA weitere Formulare enthält und in der sämtliche depotrelevante Korrespondenz abgelegt werden kann.


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Wie setzt sich die Depotpositionsnummer zusammen?

Die Depotpositionsnummer ist 13-stellig: Wie das folgende Beispiel zeigt, ist die Depotnummer 11-stellig und wird um die 2-stellige Depotpositionsnummer ergänzt.
Depotnummer: 99112345678  
Depotpositionsnummer : 01

Legitimationsprüfung

Die Identität des Depotinhabers muss durch Einsendung des ausgefüllten Legitimationsvormulares vom Vermittler geprüft und bestätigt werden.

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Häufige Fragen zum Depotentgelt 


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Wie hoch ist das Depotführungsentgelt?

Das Depotführungsentgelt für das multi-KAG-fähige ebase Depot beträgt 36 Euro pro Jahr als Pauschale. Hier sind sämtliche Depotführungsleistungen sowie Transaktionen bereits enthalten. Lediglich für Tauschorders von Fonds innerhalb einer KAG berechnen wir eine Tauschgebühr von 25,00 EUR pro Tausch. Die Einzelheiten zu diesen und anderen Leistungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis.
 

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Wird das Entgelt pro Fonds oder pro Depot erhoben?

Pro Depot. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis.



Häufige Fragen zu Zahlungsaufträgen 


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Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?

Bei erstmaligem Einmaleinzug beträgt die Mindestanlagesumme 500,00 EUR. bei Sparplänen beträgt die Mindestsumme 50,00 EUR.


Bis zu welchem Zeitpunkt muss der ebase der Auftrag für einen Sparplan vorliegen, damit der Einzug zum gewünschten Datum des Kunden erfolgen kann?

Gewünschter Einzug zum 1. des Monats: 10 Tage vor dem gewünschten Einzugstermin. Gewünschter Einzug zum 15. des Monats: 10 Tage vor dem gewünschten Einzugstermin.
 
Wenn der Kunde einen vierteljährlichen Anlagerhythmus wünscht, erfolgt der erste Einzug ab dem kommenden Monat oder dem kommenden Kalenderquartal?

Wenn nicht anders gewünscht, ab dem kommenden Monat.
 
Nutzen Sie bei Einmalzahlungen die Einzugsermächtigung?

Ja, ab einer Einmalzahlung von mindestens 500,00 Euro und bis maximal 25.000,00 EUR.

Kann ich für alle Fonds Zahlungspläne einrichten?

Die Einrichtung von Zahlungsplänen ist für eine Vielzahl der Fonds möglich. Die Liste der sparplanfähigen Fonds entnehmen Sie bitte dem Fondspektrum  

 

Wie hoch ist die Mindestsparrate bei regelmäßigen Einzugsaufträgen?

Mindestens 50,00 Euro.

Wie hoch ist die monatliche Mindestsparrate bei vermögenswirksamen Leistungen?

Mindestens 33,33 Euro.

Bis wann muss Ihnen ein Auftrag für eine Order vorliegen?

1. Aufträge, die der ebase bis 14:00 Uhr eines Börsentages vorliegen, werden grundsätzlich taggleich unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen bearbeitet. Aufträge, die der ebase nach 14:00 Uhr vorliegen, werden spätestens am darauffolgenden Tag unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen bearbeitet. Maßgeblich für den Abrechnungspreis der Order ist jedoch der genaue Zeitpunkt der Order-Erfassung durch die ebase.

 

2. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase vor der ebase-Order-Annahmeschlusszeit eines Fonds (Cut-Off-Zeit), die auf der Homepage der ebase eingesehen werden kann, wird die Order von der ebase taggleich weitergeleitet. Die Order wird von der ebase gegenüber dem Auftraggeber zum Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis (nachfolgend "Anteilspreis" genannt) des geltenden Börsentages, spätestens zum Anteilspreis des darauf folgenden Börsentages abgerechnet.

Als Ausnahmen von dieser Abrechnungsregelung gelten:

  • wenn abweichende / andere Regelungen im Verkaufsprospekt/Vertragsbedingungen des jeweiligen Fonds getroffen sind;
  • Fonds mit Forward-Pricing;
  • Fonds, die aus abwicklungstechnischen Gründen von der ebase mit Forward-Pricing abgerechnet werden*.

In diesen Ausnahmefällen wird die Order nicht mit dem Anteilspreis des Ordereingangstages, sondern mit dem Anteilspreis des nächsten Börsentages oder eines der nächst folgenden Börsentage gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.

 

3. Erfolgt die Order-Erfassung durch die ebase nach der ebase-Order-Annahmeschlusszeit eines Fonds (Cut-Off-Zeit), die auf der Homepage der ebase eingesehen werden kann, wird die Order von der ebase am nächsten Börsentag weitergeleitet. Die Order wird von der ebase gegenüber dem Auftraggeber mit dem Anteilspreis des nächsten Börsentages, spätestens jedoch mit dem Anteilspreis des darauf folgenden Börsentag abgerechnet, sofern die unter Punkt 2 aufgeführten Fälle keine andere Abrechnung bestimmen. In diesen Fällen wird die Order mit dem Anteilspreis des übernächsten oder eines der darauf folgenden Börsentage gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.

4. Bei Investmentfonds, bei denen Ausgabe- und Rücknahmepreise nicht börsentäglich ermittelt werden, wird statt des Börsentages der Tag der nächsten Preisfeststellung zugrunde gelegt.

5. Bei Tauschaufträgen und Fondsumschichtungen werden die an der Transaktion beteiligten Fonds zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag unter Berücksichtigung der oben genannten Regelungen abgerechnet.

* Das Forward-Pricing kann von der ebase abweichend zum Verkaufsprospekt/Vertragsbedingungen des Fonds geregelt werden, wenn aus abwicklungstechnischen Gründen die Order von der ebase bereits am Vortag weitergeleitet werden muss.


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Häufige Fragen zu Entnahmeplänen 


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Besteht die Möglichkeit Entnahmepläne einzurichten?

Ja, für alle bei der im ebase Fondspektrum enthaltenen Fonds.

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Welche Mindestanlagesumme muss im Depot enthalten sein, um einen Entnahmeplan einrichten zu können?

Mindestens eine Summe von 5.000,00 EUR.

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Welche Mindestauszahlungssumme ist möglich?

125,00 EUR



Häufige Fragen zu Depots für Minderjährige 


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Welche Personen müssen auf dem Depoteröffnungsantrag angegeben werden?

Der minderjährige Depotinhaber und der/die gesetzliche(n) Vertreter.

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Welche Unterlagen müssen dem Auftrag beigelegt werden, wenn der Depotinhaber minderjährig ist?

Keine, lediglich auf dem Depoteröffnungsantrag muss die Identitätsprüfung der Eltern sowie die Bestätigung erfolgen, dass eine Geburtsurkunde vorgelegen hat. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss zusätzlich durch den Vermittler bestätigt werden, dass ein amtlicher Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss) vorgelegen hat.

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Müssen beide Elternteile unterzeichnen?

Ja. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass es nur einen gesetzlichen Vertreter gibt. Falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, muss dies durch den Vermittler bestätigt werden ( Dokumentation, dass ein amtlicher Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss) vorgelegen hat).

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Muss bei beiden Elternteilen die Legitimationsprüfung durchgeführt werden?

Ja. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass es nur einen gesetzlichen Vertreter gibt.


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Sonstige Fragen zum Depot 


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Ist der Fondstausch möglich und wenn ja, was kostet dieser?

Selbstverständlich ist der Tausch von Fonds bei der ebase möglich. Als Fondstausch bezeichnet die ebase den Tausch von Fonds ein- und derselben Kapitalanlagegesellschaft. Hierbei wird der am Tausch beteiligte Fonds zum Rücknahmepreis erworben, d.h. es fallen keine Ausgabeaufschläge an. Für Tauschorders berechnet die ebase jedoch eine Tauschgebühr von 25,00 EUR. 

Ausnahme:
Der Verkauf von Anteilen eines Fonds mit Ausgabeaufschlag und die Anlage des Gegenwertes in einen Fonds ohne Ausgabeaufschlag ist entgeltfrei.

Der Verkauf von Anteilen eines Fonds ohne Ausgabeaufschlag und die Anlage des Gegenwertes in einen Fonds mit Ausgabeaufschlag wird der reguläre Ausgabeaufschlag erhoben, jedoch keine Tauschgebühr.

Wenn von einem Fonds der Gesellschaft X in einen Fonds der Gesellschaft Y umgeschichtet werden soll, spricht die ebase von der Fondsumschichtung. Hierbei fallen keine Tauschgebühren an, jedoch wird der Ausgabeaufschlag des Zielfonds berechnet. 

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis.

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Besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Verpfändung von Depots?

Ja. Eine Ausnahme besteht jedoch für Minderjährigen-Depots und VL-Depots, die nicht verpfändet werden dürfen.

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Wenn ja, sind bestimmte Fonds/Fondsgruppen von der Möglichkeit der Verpfändung ausgenommen?

Nein.

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Welche Unterlagen sind beim Ableben des Depotinhabers einzureichen, um Verfügungen hierüber vornehmen zu können?

Sofern eine Vollmacht für den Todesfall vorliegt, genügt die Sterbeurkunde sowie die Identitätsprüfung des/der Bevollmächtigten. Andernfalls muss zusätzlich ein Erbschein oder ein gerichtlich eröffnetes Testament mit Eröffnungsniederschrift eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass bei Testamentsvollstreckungen und Nachlasspflegschaften weitere Unterlagen benötigt werden.


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